Newsletter

Ausgabe 33/ August 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

der Sommer ist im vollen Gange und endlich melden wir uns nach einer langen Pause zurück. Die Corona-Pandemie hat uns und auch die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe gefordert. Vieles war zu tun, aber plötzlich auch unverhofft so manche Zeitfenster, die wir produktiv genutzt haben.

Eine Zusammenstellung finden Sie hier,

Haben Sie Kolleg*innen oder Netzwerkpartner*innen, die unseren Newsletter noch nicht kennen? Dann schicken Sie den Newsletter einfach weiter. Wir freuen uns, über jede neue Leserin und jeden neuen Leser. Wenn Sie diesen Newsletter als Weiterleitung erhalten haben, dann abonnieren Sie ihn auf unserer Website http://www.fachstelle-kinderschutz.de. Der Bezug ist kostenlos.

Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre!

Hans Leitner, Jenny Troalic und Johannes Reime
Fachstelle Kinderschutz

 

#wirhoerendirzu! - eine Social-Media-Kampagne

Heute, am 04.08.2020, geht die social media Kampagne #wirhoerendirzu! online.

Kontaktbeschränkungen und Isolation haben in den letzten Wochen und Monaten die Leben vieler Kinder und Jugendlicher stark verändert. Soziale Kontakte konnten nicht mehr in gewohnter Art und Weise stattfinden, brachen in manchen Fällen sogar ganz ab. Für manche Jugendliche eine echte Herausforderung, gerade dann, wenn sie sich in einer krisenhaften Situation befinden. Der fehlende Zugang zu Schulen und Freizeiteinrichtungen führt dabei zu einer Verstärkung der Problematik, wo diese doch zuvor als aktive Ansprechpersonen für Kinder und Jugendliche zur Verfügung standen.
Die Kampagne #wirhoerendirzu! soll in der gegenwärtigen Situation einen Beitrag leisten, Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt gegen Kinder und Jugendliche entgegenzuwirken, indem Kinder und Jugendliche ermutig werden, sich in für sie schwierigen Situationen Hilfe und Unterstützung in ihrer Region zu suchen.

Träger der Kampagne ist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.
Als Kooperationspartnerin zur Planung, Koordination und Durchführung der Kampagne fungiert die Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg/ Start gGmbH.

Unterstützen Sie die Kampagne indem Sie die Inhalte auf www.wirhoerendirzu.info in den Ihnen zur Verfügung stehen Social-Media-Kanälen teilen.

 

Kinderschutz im Kontext sexualisierter Gewalt

Um Fachkräfte im Kinderschutz im Kontext sexualisierter Gewalt zu unterstützen, haben wir unsere "Checkliste KWG Kinderschutz im Kontext sexualisierter Gewalt" überarbeitet. Neben Hinweisen zum Kinderschutzverfahren finden Fachkräfte auch die aktuellen Kontaktdaten der Fschberatungsstellen zu diesem Thema im Land Brandenburg.

Die Checkliste kann als Printmaterial bei uns bestellt werden und steht zudem als Onlinevariante zur Verfügung.

Für Mütter und Väter hat das BMFSFJ aktuell eine Broschüre zur Thematik des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen veröffentlicht. Diese finden Sie hier.

 

Neuerscheinung: Handbuch Inoghutnahme der IGfH

Das Handbuch Inobhutnahme, herausgegeben von der IGfH, beleuchtet erstmalig systematisch die Inobhutnahme aus verschiedenen sozialpädagogischen Perspektiven und bezieht aktuelle Fachdiskussionen auf das Arbeitsfeld der Inobhutnahme. Mehr dazu finden Sie hier.

 

Die dysfunktionale Familie als „gewichtiger Anhaltspunkt“ für eine mögliche Kindeswohlgefährdung

In unserem Fachartikel beleuchten wir Familien, die in ihrer Funktionalität insbesondere mit (Aus-) Wirkung gegenüber ihren Kindern eingeschränkt und potentiell gleichfalls auch eingeschränkt in Bezug auf die Sicherstellung des Kindeswohls sind. Denn vollständigen Fachartikel finden Sie hier.

 

Ich weiß etwas, was Du nicht weißt?: Hinweise zur Anwendung des § 8a Abs. 5 SGB VIII

Das nicht bzw. nichtmehr zuständige Jugendamt ist gemäß § 8a Abs. 5 SGB VIII (Schutzautrag bei Kindeswohlgefährdung) verpflichtet, wenn ihm gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines*r Jugendlichen bekannt werden, dem für die Gewährung von Leistungen zuständigen örtlichen Jugendamt die Daten mitzuteilen, deren Kenntnis zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIIII erforderlich ist. Mehr dazu lesen Sie in unserem info aktuell Nr. 92.

 

Jugendhilfe und Polizei: Zusammenarbeit von Polizei und Jugendamt unter Beteiligung des sozialpsychiatrischen Dienstes sowie des Familiengerichtes

Oft genug sind es die Einsatzkräfte der Polizei, die im Rahmen ihrer Einsätze gerufen, zuerst „Häusliche Gewalt“ feststellen und möglichst zeitnah das Jugendamt informieren, wenn offensichtlich Minderjährige im gleichen Haushalt leben. Wie eine Zusammenarbeit zwischen Polizei und Jugendamt aussehen kann, beschreiben wir in unserem info aktuell Nr. 96.

 

Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII: Brandenburger Jugendämter konnten 2019 öfter Kindern und Jugendlichen helfen und sie bei Bedarf schützen

Vernachlässigung, Misshandlungen und sexuelle Gewalt: Wegen des Verdachts auf eine Kindeswohlgefährdung wanden sich im Vergleich zum Vorjahr 2019 wieder häufiger besorgte Fachkräfte und Bürger*innen an die 18 Brandenburger Jugendämter. Mehr dazu in unserem info aktuell Nr. 97.

 

Impressum:

Der Newsletter der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg wird herausgegeben von der Fachstelle Kinderschutz c/o gemeinnützige Beratungsgesellschaft Start mbH, Fontanestraße 71, 16761 Hennigsdorf, Internet: www.start-ggmbh.dewww.fachstelle-kinderschutz.de.

V.i.S.d.P.: Hans Leitner (Start gGmbH)
Redaktion und Kontakt: jenny.troalic@start-ggmbh.de, Tel.: 03302-8609578

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