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Ausgabe 37/ Juli 2023

Liebe Leserinnen und Leser,

die Sommerpause hat begonnen und wir melden uns mit spannenden Lesetipps Rund um das Thema Kinderschutz zurück.

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Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre!

Hans Leitner, Jenny Troalic, Johannes Reime und Nadine Richter
Fachstelle Kinderschutz

 

Schulbox der „Nummer gegen Kummer“ für junge Menschen mit Behinderungen
 
Um präventive Angebote zur Sicherung des Kindeswohls auch bei jungen Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen bekannter zu machen und ihnen zu vermitteln, dass es gut ist, sich bei Sorgen und Problemen Hilfe zu suchen, hat Nummer gegen Kummer e. V. zusammen mit anderen Partner*innen die Materialien der aktuellen Schulbox behinderungsspezifisch weiterentwickelt. 
 
 
„Präventionsketten wirken! Eine Argumentationshilfe nicht nur für kommunale Entscheider*innen“ 
 
Vertretungen aus 12 bundesweiten Institutionen haben in einem Impulspapier gute
Gründe für Wirkungsorientierung in der PräventionskettenArbeit zusammengestellt.
 
Zahl der Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung gestiegen - „Minderjähriges“ aus der Polizeilichen Kriminalstatistik 2022 (PKS)
 
In Auswertung der Bundesstatistik ist grundsätzlich festzustellen, dass unabhängig von der konkret erfassten Straftat jede*r 7. Tatverdächtige minderjährig und mehrheitlich  männlich sowie jugendlich ist. Dabei können die Straftaten in der genannten Rangfolge insbesondere den Tatbeständen Diebstahl, Raub und Freiheitsberaubung, Körperverletzung und sexuelle Selbstbestimmung zugeordnet werden. 
 
 
Häusliche Gewalt und mögliche Folgen für betroffene Kinder
 
Unter häuslicher Gewalt versteht man alle Formen körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder
derzeitigen Eheleuten oder Partner*innen vorkommt. Dabei ist es unerheblich, ob der/die
Täter*in denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte. Für den Kinderschutz stellt häusliche Gewalt eine Herausforderung dar.
 
 
BKA stellt neu­es La­ge­bild zu Häus­li­cher Ge­walt vor
 
Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und dem Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen wurden am 11. Juli 2023 durch den Präsidenten des BKA, Holger Münch, die Zahlen Häuslicher Gewalt für das Berichtsjahr 2022 in einer Pressekonferenz vorgestellt.
 
Verbindlichkeit von Rechtshandlungen von Mitarbeitenden der örtlichen Jugendämter in „Transitbereichen“
 
Das Jugendamt ist gemäß § 42a Abs. 1 SGB VIII uneingeschränkt berechtigt und verpflichtet, ein ausländisches Kind oder einen ausländischen Jugendlichen vorläufig in Obhut zu nehmen,
sobald dessen unbegleitete Einreise nach Deutschland z. B. in so genannten Transitzonen oder
Transitbereichen festgestellt wird. Welche Rechtshandlungen durch das Jugendamt vorzunehmen sind, wird hier beschrieben.
 
 
Auskunftsrecht von Betroffenen - nicht nur im Kinderschutzverfahren
 
Nicht selten zeigen unmittelbar von so genannten „Kinderschutzmeldungen“ Betroffene
Interesse daran zu erfahren was Inhalt dieser „Meldungen“ sind und wer sich damit an das Jugendamt gewandt hat. Welches Auskunftsrecht besteht, lesen Sie hier.
 
 
Handlungsempfehlungen für Mitarbeitende öffentlicher Verwaltungen zum Umgang mit „Reichsbürger*innen“ und „Selbstverwalter*innen“
 
„Reichsbürger*innen“ und „Selbstverwalter*innen“ sind Einzelpersonen und Personengruppen z. T. organisiert in losen Verbindungen und regionalen Netzwerken die aus unterschiedlichen Beweggründen, z. B. unter Berufung auf die Geschichte des Deutschen Reiches und über verschwörungstheoretische Argumentationen oder ein selbst definiertes Naturrecht die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem in Frage stellen bzw. ablehnen. Sie sprechen den demokratisch gewählten Vertreter*innen deren Legitimation zur Vertretung ab, da sie die der Bunderepublik an sich nicht anerkennen und definieren sich grundsätzlich als außerhalb der bundesdeutschen Rechtsordnung stehend. Aus diesem Grund ist zu erwarten,
dass sie aktuell geltendes Recht ablehnen und Verstöße gegen die bestehende Rechtsordnung
begehen. Eine Empfehlungen für Mitarbeitende öffentlicher Verwaltungen soll Handlungssicherheit im Umgang geben.
 
 
Wann wird ein Fall zum Fall? Versuch einer Falldefinition!
 
Die Frage, wann ein FALL ein FALL ist oder zu diesem wird ist sowohl eine fachlich-inhaltliche Frage wie auch eine verwaltungsrechtliche und nicht zuletzt auch bedeutsam für die Bereit-stellung entsprechend ausreichenden Personals zu dessen Bearbeitung. Im Folgen wird versucht dieser Frage nachzugehen und „Indikatoren“ zusammenzutragen, die die Beantwor-tung dieser Frage im EinzelFALL möglich macht.
 

 

Impressum:

Der Newsletter der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg wird herausgegeben von der Fachstelle Kinderschutz c/o gemeinnützige Beratungsgesellschaft Start mbH, Fontanestraße 71, 16761 Hennigsdorf, Internet: www.start-ggmbh.dewww.fachstelle-kinderschutz.de.

V.i.S.d.P.: Isabel Haberland (Start gGmbH)
Redaktion und Kontakt: jenny.troalic@start-ggmbh.de, Tel.: 03302-8609580

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