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Ausgabe 38/ Februar 2024

Liebe Leserinnen und Leser,

noch nicht ganz ist der Frühling da, aber an manchen Tagen schon ahnbar. Ob Winter oder Frühling, wir melden uns mit spannenden Lesetipps Rund um das Thema Kinderschutz zurück.

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Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre!

Hans Leitner, Jenny Troalic, Johannes Reime und Nadine Richter
Fachstelle Kinderschutz

 

Neuauflagen der Checklisten Kindeswohlgefährdung 
 
Das frühzeitige Erkennen einer Kindeswohlgefährdung und das rechtzeitige und fachgerechte Handeln im Kinderschutz stellen viele Fachkräfte vor große Herausforderungen und lösen nicht selten Unsicherheiten aus.
Welche Schritte sind zu absolvieren? Wer muss wann informiert werden? Wann und unter welchen Bedingungen werden Eltern einbezogen oder informiert? Wer hilft mir?
Wir möchten Sie als Fachkräfte unterstützten und Ihnen entsprechende Arbeitshilfen zur Verfügung stellen.
Unsere Checklisten Kindeswohlgefährdung haben wir entsprechend der aktuellen gesetzlichen Regelungen überarbeitet. Diese sind ab sofort im Print oder hier online abrufbar.
 
 
Band 10: Leitaspekte zu spezifischen Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung oder drohender Beeinträchtigung bzw. Behinderung sowie
zur Wahrnehmung des Schutzauftrages der Brandenburger Jugendämter
 
Mit Einführung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) im Jahre 2021 soll den spezifischen Schutzbedürfnissen von jungen Menschen mit Behinderung Rechnung getragen werden und dies insbesondere im Kinderschutz. Die erarbeiteten Leitaspekte leisten einen Beitrag zur Weiterqualifizierung und Stärkung der Handlungssicherheit und beziehen sich dabei auf die Wahrnehmung des Schutzauftrages der Jugendämter gemäß § 8a Abs. 1 S. 1, Abs. 4 S. 2, Abs. 5 S. 3 sowie § 8b Abs. 1 und 3 SGB VIII. Sie richten sich insbesondere an die Fachkräfte in den Jugendämtern und an die „insoweit erfahrenen Fachkräfte“.
 
Die neue Broschüre Aktuell Band 10 ist ab sofort über die Fachstelle Kinderschutz im Print erhältlich oder hier online abrufbar.
 
 
„Hausbesuch“ bzw. „Inaugenscheinnahme“ als Standards im Kinderschutzverfahren
 
Kann ein „Hausbesuch“ als grundsätzlich verpflichtender Standard in jedem Kinderschutzfall
bestimmt werden und dies zudem als unmittelbare Reaktion auf jede im Jugendamt eingehende „Kinderschutzmeldung“? Eine Empfhlung geben wir dazu in unserem info aktuell Nr. 121.
 
 

Impressum:

Der Newsletter der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg wird herausgegeben von der Fachstelle Kinderschutz c/o gemeinnützige Beratungsgesellschaft Start mbH, Fontanestraße 71, 16761 Hennigsdorf, Internet: www.start-ggmbh.dewww.fachstelle-kinderschutz.de.

V.i.S.d.P.: Isabel Haberland (Start gGmbH)
Redaktion und Kontakt: jenny.troalic@start-ggmbh.de, Tel.: 03302-8609580

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