Newsletter

Ausgabe 28/ Oktober 2018

Liebe Leserinnen und Leser,

schon lange haben wir nichts mehr von uns hören lassen und melden uns heute im neuen Look bei Ihnen wieder!

Wir haben den Internetauftritt der Fachstelle Kinderschutz komplett überarbeitet und freuen uns über zahlreiche Klicks.

Wie gewohnt haben wir für Sie alles Informative rund um die Arbeit der Fachstelle Kinderschutz und wichtige Themen des Kinderschutzes im Land Brandenburg und bundesweit für Sie in einem Newsellter zusammen gefasst.

Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre!

Hans Leitner und Jenny Troalic
Fachstelle Kinderschutz

 

Ankündigung: Fachliche Handreichung der Landeskoordinierungsstellen Kinderschutz, Frühe Hilfen und Netzwerke Gesunde Kinder zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der Netzwerke Kinderschutz, Frühe Hilfen und Gesunde Kinder im Land Brandenburg 

Um die Zusammenarbeit der Netzwerke Kinderschutz, Frühe Hilfen und Gesunde Kinder zu fördern, haben die Landeskoordinierungsstellen der Netzwerke im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport gemeinsame Handlungsempfehlungen für die weiterführende Zusammenarbeit vor Ort erarbeitet. Mit der fachlichen Handreichung haben die drei Netzwerke erstmals ein gemeinsames Arbeitswerk geschaffen, um die einzelnen Netzwerke in ihren Zielen, Zielgruppen, Maßnahmen und in ihrer Arbeitsform zu beschreiben. Darüber hinaus werden Empfehlungen für die regionale Zusammenarbeit – sowohl auf der strukturellen als auch auf der operativen Ebene – gegeben mit dem Ziel, die Zusammenarbeit dieser Netzwerke zu fördern sowie mögliche Parallelstrukturen zu thematisieren und aufzulösen.

Im Rahmen von vier regionalen Werkstätten mit dem Titel "Familien begleiten, unterstützen und helfen - Potentiale der regionalen Zusammenarbeit zwischen den Netzwerken Gesunde Kinder, Frühe Hilfen und Kinderschutz im Land Brandenburg weiterentwickeln" werden die Akteure*innen vor Ort im August und September 2018 in die Handreichung eingeführt.

Die Handreichung wird zum Jahresende in der Print- und Onlineversion über die Landeskoordnierungstellen bzw. deren Webseiten verfügbar sein.

 

Leitlinien für eine qualifizierte Kinderschutzarbeit

Leitlinien für die Kinderschutzarbeit dienen der Verbesserung der Handlungssicherheit aller Fachkräfte und unterstützen die Gewährleistung der Fachlichkeit von Einschätzungen und Entscheidungen. Zudem ist eine Reihe von fachlichen Leitlinien durch entsprechende rechtliche Regelungen gesetzlich bestimmt und diesen in diesem Sinne der Rechtssicherheit im Handeln der Fachkräfte. Die Fachstelle Kinderschutz hat sich auf den Weg gemacht und Leitlinien für eine qualifizierte Kinderschutzarbeit gesammelt und zusammengefasst. Die vorliegenden Leitlinien sollen in erster Linie die Fachkräfte dabei unterstützen, um den Anforderungen ihre Arbeit insbesondere mit dem Ziel der Sicherung des Kindeswohls besser und zielgerichteter gerecht werden zu können.

Die Leitlinien für einen qualifizierte Kinderschutzarbeit finden Sie hier.

Die Zusammenstellung beruht auf den Praxiserfahrungen der Mitarbeiter*innen der Fachstelle Kinderschutz und stellt einen ersten Arbeitsstand dar. Anregungen, Ergänzungen und Kritik zu den vorliegenden Leitlinien senden Sie bitte an: info@start-ggmbh.de.

 

Der Gelbe Ball - Zuspiel im Kinderschutz

Mit einer neuen Folge meldet sich der Gelbe Ball zurück. Im Gespräch mit uns war dieses Mal Sandra Seifert. Sie spricht mit uns über die Kinder- und Jugendpolitik der Stadt Frankfurt (Oder), ihre Rolle als Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses der Stadt und Entwicklungen im Kinderschutz. Das vollständige Interview finden Sie hier:

Der Gelbe Ball - Zuspiel im Kinderschutz: Folge 15

 

KWG in Krankenhäusern

In unserem info aktuell Nr. 76 haben wir für Sie die Regelungen für die Informationsweitergabe durch Krankenhausmitarbeiter*innen an Jugendämter bei Bekanntwerden von Anhaltspunkte auf eine Kindewohlgefährdung zusammen gefasst. 

Lesen Sie hier unser info aktuell Nr. 76

 

Europäische Datenschutz-Grundverordnung - Kinder im Blick

Im Mai 2018 trat die im Jahr 2016 durch das Europäische Parlament verabschiedete Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch in Deutschland in Kraft und ersetzt damit die bereits seit 1995 geltende EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG). Die wichtigsten kinderschutzrelevanten Inhalte haben wir für Sie  im einem knappen info aktuell und einem umfangreicheren Fachartikel zusammen gefasst.

Lesen Sie hier unser info aktuell Nr. 77
Lesen Sie hier den Fachartikel.

 

Schwierige, nichterreichbare Systemsprenger*innen - ein kindeswohlgefährdendes Risiko für die Jugendämter

Immer wieder begegnen der Jugendhilfe junge Menschen die Hilfe und Unterstützung benötigen bzw. deren Schutz vor Gefahren nicht gewährleistet ist. Nicht immer sind es die Sorgeberechtigen, die Angebote der Hilfe bzw. des Schutzes ablehnen, auch wenn hin und wieder Eltern diese mit formaler Zustimmung zulassen, aber nachhaltig unterlaufen. Immer wieder gibt es auch junge Menschen, die angebotene Hilfe bzw. gewährten Schutz nicht akzeptieren und sich einem „Beziehungsangebot“ aktiv entziehen. Insbesondere dann steht die Frage der Verantwortung der Eltern bzw. die der Helfer*innen im Rahmen der Gewährung der Sicherung des Kindeswohls auf dem Prüfstand.

Lesen Sie hier unser info aktuell Nr. 78

 

Das „Unbestimmte“ in der Kinderschutzarbeit - Unbestimmte Rechtsbegriffe im Kinder- und Jugendhilferecht

Als ein „unbestimmter Rechtbegriff“ wird ein Merkmal innerhalb einer gesetzlichen Bestimmung bezeichnet, welches vom Gesetzgeber ggf. sogar absichtsvoll nicht genau festgelegt worden ist, um in der Anwendung der gesetzlichen Regelung Spielräume zu lassen. Beispiele für unbestimmte Rechtbegriffe im Kinder- und Jugendhilferecht, speziell in Bezug auf den § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung sind zahlreich, so u. a. die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen an sich, die s. g. gewichtigen Anhaltspunkte, das Zusammenwirken mehrere Fachkräfte, der sich zu verschaffende unmittelbare Eindruck vom Kind und seiner persönlichen Umgebung, das Bestehen einer dringenden Gefahr oder der wirksame Schutz eines Kindes oder Jugendlichen.

In einem Fachartikel haben wir das Thema für Sie aufgegriffen.

Lesen Sie hier den Fachartikel.

 

Das „Unbestimmte“ in der Kinderschutzarbeit - Unbestimmte Rechtsbegriffe im Kinder- und Jugendhilferecht

Als ein „unbestimmter Rechtbegriff“ wird ein Merkmal innerhalb einer gesetzlichen Bestimmung bezeichnet, welches vom Gesetzgeber ggf. sogar absichtsvoll nicht genau festgelegt worden ist, um in der Anwendung der gesetzlichen Regelung Spielräume zu lassen. Beispiele für unbestimmte Rechtbegriffe im Kinder- und Jugendhilferecht, speziell in Bezug auf den § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung sind zahlreich, so u. a. die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen an sich, die s. g. gewichtigen Anhaltspunkte, das Zusammenwirken mehrere Fachkräfte, der sich zu verschaffende unmittelbare Eindruck vom Kind und seiner persönlichen Umgebung, das Bestehen einer dringenden Gefahr oder der wirksame Schutz eines Kindes oder Jugendlichen.

In einem Fachartikel haben wir das Thema für Sie aufgegriffen.

Lesen Sie hier den Fachartikel.

 

Evaluationsbericht zum Brandenburger Leitfaden Früherkennung von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Ergebnisse der Nutzer*innenbefragung 2017

Im Zeitraum Juli 2016 bis Oktober 2017 wurden in Brandenburg rund 3.000 Exemplare der 6. Auflage des Brandenburger Leitfadens „Früherkennung von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ den Akteuren*innen, die im Kinderschutz bzw. in der Prävention von Gewalt bei Kindern und Jugendlichen tätig sind, zur Verfügung gestellt.

Nachdem der Leitfaden in über 10 Jahren kontinuierlich weiterentwickelt und auch der Adressaten*innenkreis erweitert wurde (z. B. Kita, Schule, Frühförder- und Beratungsstellen, zahnärztlicher Dienst), sollte in einer erneuten Befragung bewertet werden, ob der Leitfaden in der Praxis genutzt wird und ob die aktualisierten bzw. neuen Inhalte (u. a. eine Checkliste für Berufsgeheimnisträger zum Vorgehen bei einem Verdachtsfall auf Kindeswohlgefährdung) für die eigene „berufliche Tätigkeit geeignet“ sind. Ziel der Befragung war insbesondere, diese Erkenntnisse künftig für die Weiterentwicklung des Leitfadens zu nutzen.

Die Ergebnisse der Befragung finden Sie hier.

 

"Gute KiTa" gewährleistet gesundes und sicheres Aufwachsen

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz, KiGuTG)1 ist ein spezifischer Beitrag zur Sicherung des Kindeswohls in und durch Einrichtungen und Angebote/n der Kindertagesbetreuung. Das Gesetz soll mit Beginn des Jahres 2019 in Kraft treten.

Wir haben das Wichtiges für Sie in unserem Info aktuell Nr. 79 zusammen gefasst.

 

Impressum:

Der Newsletter der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg wird herausgegeben von der Fachstelle Kinderschutz c/o gemeinnützige Beratungsgesellschaft Start mbH, Fontanestraße 71, 16761 Hennigsdorf, Internet: www.start-ggmbh.dewww.fachstelle-kinderschutz.de.

V.i.S.d.P.: Hans Leitner (Start gGmbH)
Redaktion und Kontakt: jenny.troalic@start-ggmbh.de, Tel.: 03302-8609578

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